Kasseneinnahmen und Kassenausgaben, so schreibt der § 146 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) es vor, sollen täglich festgehalten werden. In der Praxis wird zwar häufig gegen diesen Grundsatz verstoßen, aber ein gut geführtes Kassenbuch spart nicht nur Kosten gegenüber dem Steuerberater, hält einer Steuerprüfung stand und dient gleichzeitig als Controllinginstrument.